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   OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23   

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https://dejure.org/2023,34177
OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23 (https://dejure.org/2023,34177)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.11.2023 - 2 W 48/23 (https://dejure.org/2023,34177)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. November 2023 - 2 W 48/23 (https://dejure.org/2023,34177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    RVG 32 Abs. 2; GKG § 68 Abs. 1 GKG
    Zivilprozessrecht

  • IWW

    § 32 Abs. 2 RVG; § 68 Abs. 1 GKG
    Zivilprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vergleichsmehrwert, wenn ein Prozessvergleich auch bislang nicht streitige Forderungen regelt - Zivilprozessrecht, Prozessvergleich, Vergleichsmehrwert

  • rechtsportal.de

    Kein Vergleichsmehrwert, wenn ein Prozessvergleich auch bislang nicht streitige Forderungen regelt - Zivilprozessrecht, Prozessvergleich, Vergleichsmehrwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht streitigen Anspruch mitverglichen: Kein Vergleichsmehrwert!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Vergleichsmehrwerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 195

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Wie schon der Begriff "Streitgegenstand" nahe legt, muss es sich bei den wertbestimmenden Gegenständen um "streitige" Gegenstände handeln (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2005 - IV ZR 145/04 -, juris).
  • LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16

    Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Grundsätze zum Mehrwert eines

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 4 U 145/07

    Streitwert eines Räumungsvergleichs bei Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Regelungen, die ein freiwilliges Entgegenkommen der einen Partei darstellen, um die andere Partei dazu zu bewegen, den Vergleich abzuschließen und den bestehenden Rechtsstreit aus der Welt zu schaffen, erhöhen hingegen den Gegenstandswert des Vergleichs nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 4 U 145/07 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2022 - 26 Ta 6064/22

    Bewertung eines Antrags auf Feststellung einer Masseverbindlichkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Hierzu genügen weder die Vergleichsverhandlungen als solche noch Regelungen, durch die Leistungspflichten erstmals begründet oder beseitigt werden, die Rechtsverhältnisse lediglich klarstellen oder auf sonstige Weise ausschließlich einen künftigen Streit der Parteien vermeiden (LArbG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2022 - 26 Ta (Kost) 6064/22 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04

    Zur Bemessung des Streitwertes eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris).
  • OLG Köln, 17.09.1998 - 25 WF 143/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris).
  • OLG Hamburg, 12.04.2023 - 9 W 12/23

    Streitwert bei Unklarheit über betroffene Coronawellen

    Auszug aus OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
    Nach diesen Grundsätzen kann ein Vergleichsmehrwert nicht festgestellt werden, denn es ist nicht dargelegt, dass zwischen den Parteien das Bestehen von Ansprüchen wegen einer zweiten oder dritten Corona-Welle in dem Sinne streitig waren, dass solche Ansprüche von der Klägerin geltend gemacht wurden (vgl. auch OLG Hamburg Beschluss vom 12.04.2023 - 9 W 12/23, BeckRS 2023, 14856 Rn. 4, beck-online).
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